Patente basieren auf technischen Erfindungen, die in der Regel aus der Forschungs- und Entwicklungsarbeit kommen. Deutsche Unternehmen können hierfür steuerliche Forschungszulagen erhalten. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Forschungszulagengesetz (FZulG). Hier ein kurzer Überblick:
Förderart und Förderhöhe
- Die Förderung erfolgt als steuerliche Forschungszulage, die nachträglich als Steuererstattung gewährt wird.
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) kann er aktuell sogar bei 35 Prozent liegen.
- Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt für F&E-Projekte seit 2024 10 Mio. Euro pro Jahr. Für 2026 wird sie auf 12 Mio. Euro angehoben.
- Dementsprechend können Unternehmen einen Höchstbetrag von 3,5 Mio. Euro (KMU bis zu 4,2 Mio. Euro) pro Jahr beantragen.
Voraussetzungen für Unternehmen
- Antragsberechtigt sind alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland – unabhängig von Größe oder Branche.
- Das Unternehmen muss F&E-Projekte durchführen, die Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung umfassen.
- Die Projekte müssen innovativ, planmäßig und technisch anspruchsvoll sein.
- Unternehmen „in Schwierigkeiten“ (z.B. Insolvenzverfahren, erheblicher Kapitalverlust) sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragstellung und Ablauf
- Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Erst gibt es eine inhaltliche Prüfung und Bescheinigung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), danach erfolgt die finanzielle Prüfung durch das zuständige Finanzamt.
- Die Zulage ist mit anderen Förderungen kombinierbar, bereits anderweitig geförderte Kosten sind jedoch nicht noch einmal zulagenfähig.
Wichtige Hinweise
- Ab 2026 können pauschal 20 Prozent der förderfähigen Personalkosten als Gemeinkosten zusätzlich geltend gemacht werden.
- Auch Auftragsforschung bei europäischen Partnern ist förderfähig, sofern der Auftragnehmer aus der EU kommt.
- Die Förderung kann für die Jahre 2021-2024 auch rückwirkend beantragt werden.
Diese Förderung bietet innovative Unternehmen einen bedeutenden steuerlichen Anreiz zur Durchführung von Forschung und Entwicklung in Deutschland.
Website: https://portal.bescheinigung-forschungszulage.de/landingpage




